Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)
Ausbildungsdauer
9 Wochen
Wenn Sie Interesse an dieser Ausbildung haben, benutzen Sie den nachfolgenden Button um mit uns in Kontakt zu treten.
Als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) schützten Sie Anlagen, Objekte, und Werte und gewährleistet die Sicherheit von Personen.
Ob im Streifendienst, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz, beim Werksschutz oder bei Verkehrsdiensten ergreifen Sie die richtigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Durch die Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen zu können:
• Abwenden von Schäden und Gefahren
• Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
• Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
• Kundenorientiertes Handeln und Kommunikation sowie Deeskalation
• Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften
• Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft
Zulassungsvoraussetzungen
• Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder:
• Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
• Ein Mindestalter von 24 Jahren
• Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.